Haftpflicht-Schaden-Gutachten
Es passiert schneller als man denkt und öfter als man glaubt. Jedes Jahr zählt die Statistik ca. 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen.
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Kfz-Sachverständiger und Kraftfahrzeug-Technikermeister
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Assistent der Sachverständigen
Was ist zu tun bei einem Unfall?
Informieren Sie nach dem Unfall möglichst schnell Ihre Versicherung. Haben Sie einen Vollkasko-Schutz, beauftragen Sie einen Sachverständigen mit einem Gutachten. Dazu sollten Sie die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen, die Ihnen auch einen Gutachter empfehlen kann. Bedenken Sie aber, dass es Ihr gutes Recht ist, auf einen unabhängigen Unfallgutachter zu bestehen.
Die folgenden Punkte gehören zu einem Unfallgutachten:
- Besichtigung des Fahrzeugs und Fotodokumentation
- Fahrzeugzustandsbeurteilung
- detaillierte Reparaturkostenkalkulation
- Bestimmung der Reparaturdauer
- Prüfung der Reparaturkostenrechnung
- bei Totalschäden: Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
- Stellungnahme zu Wertminderung/Wertverbesserung
- Bestimmung des Restwertes
Was tun bei selbstverschuldetem Unfall?
Sollten Sie einmal selbst einen Unfall verursacht haben, tritt die Kaskoversicherung für die wichtigsten Reparaturen ein. Hier regelt der Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben, den ganzen Umfang der Schadensregulierung. Auch in diesem Fall liefert ein Kaskogutachten die Grundlage für eine weitere Schadensregulierung.
Gutachten als Rechts-dokument
Spätestens bei unklaren Verhältnissen sollte immer ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Sind nicht Sie selbst Verursacherin oder Verursacher des Unfalls, übernimmt auch diese Kosten die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Sind Sie sich nicht sicher, dass Sie die Schuld trifft, kann ein Anwalt weiteren Schaden von Ihnen abwenden. Doch auch Anwälte sind immer auf Gutachten angewiesen. Sie bilden das Fundament ihrer weiteren effektiven Tätigkeit.
Unfallschaden prüfen lassen!
Diese Fragen sollte man besser nicht allein beantworten. Ob der angerempelte Stoßfänger durch Polieren wieder instand gesetzt werden kann oder das Bauteil ersetzt werden muss: Das sollte von einem Sachverständigen für Schäden und Bewertung genauer geprüft werden. Dieser kann dann auch gleich entscheiden, wer für den Schaden aufkommt. Ob Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden, hier ist der Laie schnell einem Irrtum aufgesessen.
Ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend?
- Nein, denn die Ermittlung einer eventuellen Wertminderung fehlt.
- Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. Bei Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden, hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Der Kfz-Sachverständige kann erkennen, ob es sich um einen offensichtlich leichten Blechschaden handelt oder, ob auch tragende Teile beschädigt wurden. In jedem Fall ist der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf der sicheren Seite.
- Nach einem aktuellen Urteil vom 07.06.2005 muss die Versicherung bei fiktiver Abrechnung nur dann die (vollen) Reparaturkosten auszahlen, wenn sie geringer sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Wenn diese beiden Werte nicht durch einen Kfz-Sachverständigen festgelegt wurden, legt hierbei die Versicherung Wiederbeschaffungswert und Restwert fest. Insbesondere bei der Restwertermittlung darf die Versicherung Online-Restwert-Börsen nutzen, wodurch die Restwerte in der Regel doch sehr hoch ausfallen und die Differenz zum Wiederbeschaffungswert (d.h. der Auszahlbetrag) dadurch gering wird.
- Falls Sie Zweifel haben oder nicht erkennen können, ob nur ein leichter Schaden (Bagatellschaden) vorliegt, reicht oft ein Anruf bei einem seriösen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Wir beraten Sie gern und können sagen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder ob besser ein Gutachten angefertigt werden müsste.
Darf Ihnen die Versicherung des Verursachers Anweisungen geben?
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers ist Ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Auf Versuche der Versicherung, Sie zu beeinflussen, müssen Sie im Haftpflichtschadenfall nicht eingehen.
Beeinflussungsversuche sind z. B.
- wenn Ihnen eine spezielle Reparaturwerkstatt vorgeschrieben wird oder
- wenn Ihnen verboten wird, einen unabhängigen Sachverständigen oder Rechtsanwalt zu beauftragen oder
- Andeutungen, dass Ihnen sonst Kosten entstehen.
Weitere Leistungen
Wer den Schaden hat, braucht … einen Schadengutachter
Es passiert schneller als man denkt und öfter als man glaubt. Jedes Jahr zählt die Statistik rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Gott sei Dank bleibt es meistens „nur“ bei einem Blechschaden.
Wenn Sie dann auch noch selbst betroffen sind, ist das sehr ärgerlich. Auch wenn Sie nicht Schuld sind, brauchen Sie nun schnell jemanden, der Ihnen sachverständig zur Seite steht.
Das ist nach einem Unfall leicht gesagt! Jetzt muss man in Sekunden entscheiden, was zu tun ist. Und guter Rat ist wichtig.
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallgeschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Begrenzen Sie Ihr Risiko. Beauftragen Sie uns, die Experten von Kfz-Natzius, mit der Erstellung des Schadengutachtens.
Unfall-Gutachten ermöglichen rasche Schadensregulierung
Falls es zu einem unverschuldeten Unfall kommen sollte, ist das Gutachten für die Zahlung durch die Versicherung in vielen Fällen ein Hindernis. Für die reibungslose Erfassung aller notwendigen Informationen sollte deshalb für eine sach- und fachgerechte Schadensregulierung gesorgt werden. So sind Sie vom Zeitpunkt des Unfalls bis hin zur finalen Einschätzung auf der sicheren Seite. Die Einschätzung eines versierten Kfz-Sachverständigen kann den Prozess der Schadensregulierung deutlich erleichtern.
Alle wichtigen Untersuchungen für die Versicherung
Für die Versicherung muss der entstandene Schaden möglichst nachvollziehbar sein. Nur dann gelingt es, die nötigen Entschädigungen zu erhalten und für die nötige Schadensregulierung zu sorgen. Hierzu gehören beispielsweise die Reparaturkosten und die durch den Unfall entstandene Wertminderung des Fahrzeugs. Um die erforderlichen Auszahlungen so gering wie möglich zu halten, müssen Sie sich gegenüber den psychologisch geschulten Fachkräften behaupten und der Versicherung nachvollziehbar schildern, wie der vorliegende Schaden entstanden ist.
Kaskoschaden: Ein unabhängiges Gutachten lohnt sich
Wenn es zu einem versicherungspflichtigen Kaskoschaden kommt, spielt zunächst eine detaillierte Begutachtung des Fahrzeugs eine wichtige Rolle. In den meisten Fällen wurde hierzu im Vorfeld festgelegt, welche Werkstatt zur Begutachtung des Schadens herangezogen wird und worauf es bei der Überprüfung ankommt. Doch worauf genau kommt es bei einer derartigen Überprüfung an und welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie mit der Einschätzung Kfz-Sachverständigen nicht einverstanden sind?
In diesen Fällen ist eine Begutachtung erforderlich
Grundsätzlich ist eine Überprüfung des Schadens bei jedem erdenklichen Versicherungsfall nötig. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung oder um eine Vollkaskoversicherung handelt. Die Sachverständigen begutachten den Schaden an einem Fahrzeug sowohl bei einem Unfallschaden, Sturmschaden als auch bei Brandschäden, Wildunfällen, Beschädigungen und vielen weiteren Ursachen. Durch das Gutachten wird ermittelt, welche Schäden genau am Fahrzeug vorliegen und wie hoch die Kosten für die Versicherung sind.
Reparaturüberprüfung – Mehr Sicherheit für Ihr Fahrzeug
Wurde an Ihrem Fahrzeug eine Reparatur vorgenommen? Häufig bietet es sich an, die erbrachten Leistungen etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und die Wirksamkeit der Reparaturen von einem Gutachter prüfen zu lassen. Nicht selten werden von Werkstätten zusätzliche Leistungen in Rechnung gestellt, die in der Realität gar nicht vorgenommen wurden. Doch wann genau bietet sich eine Überprüfung an und wie läuft Reparaturbestätigung in der Regel ab?
Schaden am Kfz durch Verkehrsunfall
Um ein Angebot und die anschließende Reparatur von einer Werkstatt in Anspruch zu nehmen, müssen Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug zunächst vorweisen. Dieser wird vor Auszahlung der Schadenssumme durch die Versicherung von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft, der anschließend einen Kostenvoranschlag erstellt. Auf der Basis dieser Einschätzung wird die Summe berechnet, die der Versicherte für den Unfallschaden erhält.
Damit Sie im Fall des Falles nicht allein dastehen!
Immer wieder kommt es nach einem Unfall zu Unstimmigkeiten über die Schuldfrage. Blitzschnell ändern Unfallgegner Ihre Meinung und behaupten das Gegenteil von dem was gerade passiert ist. Hier ist guter Rat wichtig!
Konfliktfallbetreuung
Vor allem kommt es in einem solchen Fall darauf an, den Hergang des Unfalls so genau wie möglich zu dokumentieren und zu rekonstruieren. Das ist nach einem Unfall leicht gesagt! Jetzt muss man souverän und schnell entscheiden, welche Schritte eingeleitet werden müssen.
Aufgrund langjähriger Erfahrung unserer Experten sind wir für Sie die perfekte Anlaufstelle, um im Falle des Falles an Ihrer Seite zu stehen. Wir beraten Sie umfassend und leiten, wenn notwendig, alle Schritte ein, um Sie im Schadensfall nicht allein dastehen zu lassen.
So kann es beispielsweise wichtiger sein einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, als die Polizei zu rufen. Die Hauptaufgabe der Polizei bei einem Verkehrsunfall ist es, entgegen vieler Vermutungen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und die Sicherheit des fließenden Verkehrs zu gewährleisten. Sie kann und darf weder den Schuldigen feststellen, noch hat sie die notwendigen Voraussetzungen um den Unfallhergang nachzuvollziehen oder gar zu rekonstruieren. So ist der Glaube die Polizei zu rufen und die Schuldfrage klären zu lassen, leider ein Irrglaube und kann im Zweifel sogar zu Ihren Ungunsten ausgehen, wenn Ihr Unfallgegner fälschliche Aussagen gegenüber der Polizei tätigt und die Beamten diese nicht ausreichend überprüfen.
Was ist Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand noch wert?
Restwertermittlung – Restwertgutachten
Unter dem Begriff Restwert versteht man den verbliebenen Wert eines Fahrzeuges nach einem Unfallschadenereignis. Der Restwert wird auf dem allgemeinen regionalen Markt durch einen Kfz-Sachverständigen ermittelt und festgelegt.
Einfluss auf die Ermittlung/die Festlegung des Restwertes haben verschiedene Faktoren, Angebot und Nachfrage bestimmen u.a. den Preis (Restwert). Die Rechtsprechung macht Unterschiede zwischen dem allgemeinen regionalen Markt (Haftpflichtschaden) sowie dem überregionalen Sondermarkt (Internet, Restwertbörsen, professionale Aufkäufer, national, international) für Kasko-Schaden-Gutachten.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben dann rufen Sie uns einfach an.
Folgende Faktoren haben auf die Restwertermittlung für ein beschädigtes Kraftfahrzeug Einfluss:
- Markt (allgemeiner regionaler Markt -Haftpflichtschaden- , überregionaler Sondermarkt -Kasko-Schaden-)
- Wert und Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert)
- Marktinteresse (Ladenhüter, Bestseller)
- Schadenart und Schadenhöhe (mögliche Reparaturwege und Ersatzteilversorgung)
- Reparaturwürdigkeit
- Zeit bis zur nächsten Hauptuntersuchung
- Fahrbereitschaft
Wann benötige ich eine Restwertermittlung?
- Geplanter Verkauf des Unfallfahrzeuges
- Unsicherheit bezüglich einer Reparaturentscheidung (Reparaturwürdigkeit)
- Restwert relevant für die Schadenabwicklung
- Schadenbegrenzung (Sie tragen am Unfall selbst Schuld)
Ermittlung der merkantilen Wertminderung im Haftpflichtschadensfall
Unfallschäden an Fahrzeugen sind in der Regel offenbarungspflichtig. Selbst wenn ein Fahrzeug sach- und fachgerecht repariert ist, erzielt es bei einem Weiterverkauf, auf Grund der nicht mehr vorhandenen Unfallfreiheit einen geringeren Preis, als ein Fahrzeug ohne Unfallschaden.
Hauptursächlich dafür ist der Verdacht der verdeckten Mängel, welcher für einen „Preisnachlass“ bei der
Veräußerung des Fahrzeuges sorgt.
Dieser „Preisnachlass“, man spricht auch von dem merkantilen Minderwert, wird durch den Kfz-Sachverständigen ermittelt/festgelegt und nicht wie immer wieder in der Schadenpraxis vorkommend, durch Versicherungsmitarbeiter „berechnet“.
Die entstandene Wertminderung ist somit im Kraftfahrzeug-Haftplicht-Schaden durch den Schädiger oder durch Dritte (Versicherung) zu ersetzen.
Die teilweise noch vertretende Meinung, dass eine Wertminderung nur für Fahrzeuge zutrifft, die nicht älter als 5 Jahre sind und nicht mehr als 100.000 km Laufleistung aufweisen, wurde durch die aktuelle Rechtsprechung widerlegt.
Hilfestellung bei Unfällen im Ausland oder mit ausländischen Fahrzeugen
Unfälle im Ausland sind immer ärgerlich. Bei Unfällen im Urlaubsland sind Besonderheiten zu beachten: Grundsätzlich sollte bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen. Ist das Fahrzeug bei dem Unfall beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. Unfälle in Italien, den Niederlanden und Spanien nimmt die Polizei grundsätzlich nur auf, wenn Personenschäden vorhanden sind. Hinweis: immer auf eine Kopie der aufgenommen Polizeidokumentation bestehen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auch der Name und die Anschrift des Halters, falls abweichend auch des Fahrers, das amtliches Kennzeichen, der Name der Versicherung sowie die Versicherungsnummer und Kontaktdaten von Zeugen notiert werden. Hilfreich bei der Aufnahme der Unfalldaten ist der Europäischen Unfallbericht.
Zur genaueren Dokumentation sollten in jedem Fall, eigene Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen gemacht werden, um den Unfallhergang im Nachhinein noch nachvollziehen zu können.
Bei einem Totalschaden müssen sich ausländische Autobesitzer jedoch mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen, da unter Umständen Zollgebühren anfallen. Ausnahme ist Spanien. Dort muss der Besitzer allerdings keine Zollgebühren bezahlen, wenn er das beschädigte Auto ohne Gebühr dem spanischen Staat überlässt.
Es ist ratsam, sowohl den bereits erwähnten Europäischen Unfallbericht als auch die sogenannte „Grüne Versicherungskarte“ bei Auslandsreisen immer im Handschuhfach zu deponieren. Die Karte ist innerhalb der EU zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadensregulierung um ein vielfaches. Die Grüne Karte ist außerhalb der EU nach wie vor vorgeschrieben, beispielsweise bei Reisen nach Mazedonien, Moldawien Albanien, Bosnien-Herzegowina, in die Türkei oder die Ukraine. Weiterhin ist die „Grüne Versicherungskarte“ auch in den außereuropäischen Mittelmeerländern, Tunesien, Marokko und Israel als eine Mitnahmepflicht vorgeschrieben.
Der Europäische Unfallbericht ist in jedem Land nahezu einheitlich und so kann jeder Unfallbeteiligte das Formular im Notfall in seiner Landessprache ausfüllen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht lesen bzw. nicht verstehen, achten Sie aber darauf, dass der Unfallgegner unterschreibt. Dokumentieren Sie gegebenenfalls auf dem Dokument, dass man der jeweiligen Landessprache nicht mächtig ist. Bei einem Unfall mit einem Mietwagen, muss sofort die Verleihfirma informiert werden. Niemals auf eigene Faust handeln und Reparaturen oder „Abschleppen“ in Auftrag geben. Es kann durchaus passieren, dass man für die entstehenden Kosten sonst selbst aufkommen muss.
Grundsätzlich ist es sehr wichtig bei der Schadensregulierung nicht den Kopf zu verlieren und nicht eigenmächtig zu handeln, sondern in Ruhe von zu Hause aus unter zur Hilfenahme der eigenen Versicherung, eines Rechtsanwaltes seines Vertrauens oder eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Hilfreich ist auch der Zentralruf der Autoversicherer. Bei dieser Hotline (0180-25026) erfährt man, wer zuständig ist oder kann bei der Kontaktaufnahme behilflich sein. Generell sollte bei einem Auslandunfall auf jeden Fall ein Anwalt eingeschaltet werden.
Zertifizierter Lacksachverständiger für Sie vor Ort
Der Lack ist wie die Haut Ihres Fahrzeugs. Sie wird gehegt und gepflegt, da sie die Optik des Autos maßgeblich bestimmt.
Aus diesem Grund sind Streitigkeiten über die Qualität, evtl. Mängel oder die sach-und fachgerechte Ausführung vorprogrammiert, die unsere Lacksachverständigen auf dem Plan rufen. Diese unterziehen die Mängel der Lackierung einer technischen Begutachtung und ermitteln die Ursachen dieser. So können Fehler lackiert werden, Korrosionsschäden festgestellt und die Ursachen der Beschädigungen, mithilfe der Chemie des Lackes und der Morphologie der einzelnen Lackschichten, gefunden werden.